Zuständigkeit der Sozialgerichte bei Streitigkeiten um eine private Pflegeversicherung
Der BGH musste sich nun erstmalig damit befassen, welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten um den Fortbestand eines privaten Pflegeversicherungsvertrages einzuschlagen ist. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 12.09.2018, IV ZB 1/18, dahingehend beantwortet, dass nach § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG dies auch den Sozialgerichten zugewiesen ist.