Schmerzensgeld bei Verletzung der Speiseröhre

Das
OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2015, 26 U 182/13,
hat
entschieden, dass bei Verletzung der Speiseröhre aufgrund eines
Behandlungsfehlers mit der Folge der Ernährung über eine Magensonde auf
die Dauer von mehreren Monaten zu einem Schmerzensgeld in Höhe von €
20.000,00.