Anscheinsbeweis für die private Nutzung geschäftlicher Fahrzeuge
Der Bundesfinanzhof hat sich oft, also auch mit Urteil vom 04.12.2012, VIII R 42/09, mit der Frage, inwieweit Umstände gegen die private Nutzung betrieblicher Pkw sprechen können, beschäftigt. Der BFH hat entschieden, dass wenn für private Fahrzeuge andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem im Betrieb aufgeführt, gleichwertig oder zumindest vergleichbar sind, kann der Anscheinsbeweis entkräftet werden.