Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht auch bei Aufhebung einer Ehe

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es auch, wenn statt einer Scheidung die Ehe aufgehoben wurde. Das OLG Hamm musste mit Beschluss vom 09.06.2022, 4 UF 175/20, über die Aufhebung einer bigamischen Ehe entscheiden und über einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entscheiden. Das OLG Hamm wendete § 1570 BGB analog auf die Fälle der Aufhebung der Ehe nach § 1318 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB an. Die Bösgläubigkeit der Ehegatten steht dem jedoch nicht entgegen. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sei aber nur gegeben, soweit Unterhaltsansprüche eines Ehegatten nicht gegeben sei.

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