Antrag Zustimmung zur Kündigung Integrationsamt – Formular
Die Kündigung schwerbehinderte Menschen Arbeitsverhältnis bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes. In Bayern wird diese Aufgabe durch das ZBFS in den jeweiligen Bezirken wahrgenommen.
Die Zustimmung des Integrationsamtes muss vorliegen, bevor die Kündigung ausgesprochen werden kann. Eine Nachholung ist rechtlich nicht wirksam.gegen die Entscheidung des Integrationsamtes ist Widerspruch und anschließend Klage zum Verwaltungsgericht möglich.
Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Zugang der Kündigung zu laufen, d. h. erst nachdem sie ausgesprochen wurde. Das geht nur mit Zustimmung des Integrationsamtes.
Für eine Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.
Das Formular für den Antrag finden Sie hier:
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