Aufhebung der Maskenpflicht bei Querdenker-Demo durch VG Karlsruhe

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Auflage der Stadt, bei der Demo Masken zu tragen, aufgehoben. Als Begründung wurde angegeben, dass unter freiem Himmel die Wahrung des Abstandes von 1,50 m vollkommen ausreichend sei, um den Zweck des Infektionsschutzes zu erreichen. Der Wortlaut der Entscheidung liegt noch nicht vor. Hier verweise ich auf die Pressemitteilung:

https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/1222064

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