Auskunftspflicht von GmbH-Gesellschaftsinhabern beim Unterhalt
Grundsätzlich ist beim Unterhalt der Unterhaltsschuldner auskunftspflichtig. Dies betrifft auch seine Einkünfte aus Beteiligungen an diversen Gesellschaften, zum Beispiel an Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, usw.), aber auch über seine Beteiligungen an GmbHs. Grundsätzlich kann zwar von ihm nur Auskunft über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden. Handelt es sich jedoch um einen beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer, so hat dieser vollständig Auskunft zu erteilen wie bei einem Selbstständigen. Eine Beschränkung auf die Ausschüttung kann sich hier nicht mehr ergeben. So entschied das OLG Dresden mit Beschluss vom 29.08.2019, 20 WF 728/19.