Ausziehende Mieter muss Vermieter seine neue Adresse mitteilen

Wenn ein Mieter aus einer Mietwohnung auszieht, weiß der Vermieter zumeist nicht, wohin er dann die noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen hinsenden muss. Deswegen hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 20.03.2019, 380 C 2096/18 (14) entschieden, dass der ausziehende Mieter die Pflicht hat, Adress- und Namensänderung dem Vermieter mitzuteilen. Ansonsten habe der Vermieter den verspäteten Zugang der Abrechnung nicht zu vertreten.

2 Kommentare

  • Wolfgang Nebgen

    Es stellt sich die Frage ob der alte Vermieter zur Übermittlung der Abrechnungen oder sonstigen Belangen den ehemaligen Mieter suchen muß um diesem eventuelle Unterlagen zu übermitteln.
    Wenn dem alten Vermieter keine Daten zur Verfügung stehen, wohin soll er die Abrechnung und eventuelles Geld zurückgeben ?

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