Baustellenlärm durch Vermieter selbst führt zur Mietminderung
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter bei dauerhaften Lärmemissionen vom Nachbargrundstück wegen Bauarbeiten hierauf regelmäßig keinen Einfluss hat. Jedoch ist eine Mietminderung begründet, wenn der Vermieter als Bauherr auf dem Nachbargrund selbst die Lärmemissionen verursacht. Dies entschied das LG Berlin, Urteil vom 30.10.2019, 65 S 99/19.