Bayern: Vollzug der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Corona-Pandemie: Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten
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Rechtsanwalt und Steuerberatung
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Bußgelder können nach § 73 Abs. 2 IfSG verhängt werden bis zur Höhe von € 25.000,00. In ersten Fällen wird der Betrag vermutlich weit unter 1000 € liegen.