Car Allowance im Unterhaltsrecht
Im Rahmen des Unterhaltsrechts musste sich der BGH mit der Frage eines Zuschusses für die dienstliche Nutzung eines vom Arbeitnehmer selbst anzuschaffenden Pkw befassen. Diese Form nennt man „Car Allowance“. Der BGH hat mit Beschluss vom 21.10.2020, XI ZB 201/19, entschieden, dass die Frage der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung davon abhängt, ob der Zuschuss für den dienstlichen Gebrauch des Pkw aufgebraucht wird. Vom Einkommen sind daher nur die Kosten anteilig abzusetzen, die durch dienstliche Nutzung veranlasst sind und nicht vom Zuschuss aufgebraucht wurden.