Corona – Bayern – Änderung zum 28. April 2020
Die zweite bayerische Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung wurde mit Wirkung vom 28. April 2020 geändert. Dies erfolgte aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Den Wortlaut der Änderung finden Sie hier:
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