Corona-Bonus bis 1500€ steuerfrei
Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr angekündigt, einen Betrag in Höhe von Euro 1500 steuerfrei und sozialversicherungsfrei zu stellen, wenn dieser als Coronabonus bezahlt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
Guten Abend
wird der Coronabonus auf die Verfahrenskostenbeihilfe angerechnet oder bleibt dieser unberührt?
Danke
Sandra T.