Der neue Medienstaatsvertrag im Wortlaut
Der neue Medienstaatsvertrags in Kraft getreten mit Wirkung zum 7. November 2020. Es haben sich einige Pflichten geändert.
Eine Rundfunklizenz braucht man nicht mehr, wenn man 500 Leute erreichen kann, sondern erst bei 20.000. Bei redaktionellen Inhalten muss man einen Verantwortlichen im Impressum angeben sowie auf die entsprechende Norm verweisen. Dies ist § 18 Abs. 2 MStV. Dies gilt eigentlich schon seit 7. November 2020. Vielen Internetseiten droht insofern eine Abmahnung.
Soweit einige Änderungen.
Meine Kanzlei vertritt auch Personen, die eine Abmahnung erhalten haben. Sie können können sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Der Text im Wortlaut findet sich nachstehend:
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