Diebstahl von Desinfektionsmittel führt zu Kündigung

Interessant im Rahmen der Corona-Pandemie ist ein Fall, den das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte. Mit Urteil vom 14.01.2021, 5 Sa 483/20, entschied es, dass bei Diebstahl von einem Liter Desinfektionsmittel aus den Waschräumen eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist. Die Behauptung, er habe es in den Wagen verbracht und habe es anschließend vergessen, nachdem er die Desinfektion für sich und seine Mitarbeiter machen wollte, wies das Landesarbeitsgericht zurück. Wenn er es während der Schicht hätte benutzen wollen, würde es ausreichen, dieses auf den Materialwagen am Arbeitsplatz zu stellen, da in der Nacht nur sechs bis sieben Kollegen dort arbeiteten. Der Vortrag, das Desinfektionsmittel auch für die Kollegen verwenden zu wollen, erschien weiterhin nicht glaubhaft, da er ihnen nicht gesagt hat, wo er das Desinfektionsmittel aufbewahrt. Er hat ihnen, nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts, auch nicht gesagt, wie sie an das Desinfektionsmittel kommen, wenn der Wagen zugesperrt ist. Eine Abmahnung sei vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.

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