Diesel-Skandal: Rückzahlungspflicht des Fahrzeughändlers auch nach Eintritt der Verjährung
Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 02.08.2022, 12 O 185/21, dargelegt, dass ein Fahrzeughändler auch, wenn die Verjährung von Nachbesserungsansprüchen bereits eingetreten ist, dieser zur Herausgabe verpflichtet ist, da er regelmäßig den Kaufpreis erlangt. Der Käufer muss sich im Rahmen der Vorteilsausgleichung gezogene Nutzungen anrechnen lassen. Dabei ist es jedoch irrelevant, wie hoch eine Händlermasche verbleibt.