Dieselskandal: BGH verweist darauf, dass Nutzungsvorteile den Schadenersatzanspruch völlig aufzerren können

Der BGH hat mit Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 354/19, entschieden, dass zum Einen die Vorschrift des § 849 BGB Deliktszinsen nicht großartig jedes Delikt erfasst und auch nicht diese Fallgestaltung aus dem Dieselskandal. Weiter hat es darauf verwiesen, dass die Nutzungsvorteile, die anzurechnen sind, auch den Schadenersatzanspruch aufzerren können, was bedeutet, dass das Fahrzeug zurückzugeben ist und der Kläger dafür keinerlei Geld erhält.

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