Eigenmächtiger Urlaubsantritt = Kündigung
Selbstverständlich hat man in einem Arbeitsverhältnis Anspruch auf Urlaub. Ein Arbeitnehmer hat jedoch eigenmächtig einen Spontanurlaub angetreten und wurde auch nochmals durch den Arbeitgeber aufgefordert, im Betrieb zu erscheinen. Dem ist er nicht nachgekommen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine beharrliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten angesehen und hat die Kündigung in seinem Urteil vom 11.07.2018, 8 Sa 87/18, für gerechtfertigt gehalten.