Eilantrag auf bevorzugte Impfung für 84-jähriges Ehepaar gescheitert

Ein 84-jähriges Ehepaar wollte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Wege eines Eilantrags erreichen, dass sie bevorzugt geimpft werden. Das Verwaltungsgericht wies mit Beschluss vom 11.01.2021, 20 L 1812/20, dies ab. Das Ehepaar müsse auf die Öffnung des Impfzentrums und die Freischaltung der Telefonnummer für die Terminvergabe warten. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten nach § 2 Coronavirus-Impfverordnung bestünde nicht.

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