Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Im Bereich der Einkommensteuer erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG von € 1.908,00 im Jahr 2019 auf € 4.008,00 im Jahr 2020. Der Erhöhungsbetrag für weitere Kinder verbleibt jedoch auf € 240,00 je Kind.