Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Das
OLG Celle, Beschluss vom 19.05.2014, 10 UF 91/14,
hat entschieden, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Elternteil wegen schwere Straftaten zum Nachteil des anderen begehrt.