Erstattung von Anwaltskosten bei Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung

Der Bundesgerichtshof nahm am 12.02.2019 im Verfahren X ZR 24/18 dazu Stellung, inwieweit vorprozessuale Anwaltsvergütung bei der Geltendmachung von derartigen Ansprüchen zu ersetzen ist. Der BGH verwies darauf, dass der Fluggast grundsätzlich berechtigt ist, anwaltliche Hilfe zur außergerichtlichen Geltendmachung seines Anspruchs in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Luftverkehrsunternehmen ihn nicht vollständig und klar darüber unterrichtet hat, unter welchen Voraussetzungen bzw. in welcher Höhe entgegen welches Unternehmen er einen Anspruch geltend machen kann (so bereits BGH, Urteil vom 25.02.2016, X ZR 35/15; BGH, Urteil vom 12.09.2017, X ZR 102/16). Es genügt damit nicht, dass hier eine Pflichtverletzung im Beförderungsverhältnis vorliegt.

Verzug vor Beauftragung des Rechtsanwalts ist jedoch auch ausreichend.

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