Fahren ohne Fahrerlaubnis mit ausländischem Führerschein

Wer einen ausländischen Führerschein hat, kann trotzdem fwegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik belangt werden. Ein Unfallverursacher musste dies auch spüren. Er hatte keine deutsche sondern lediglich eine ausländische Fahrerlaubnis. Die Versicherung nahm ihn wegen eines von ihm verursachten Unfalls in Regress und verwies darauf, dass nach den Versicherungsbedingungen der Fahrer eines versicherten Fahrzeugs eine ausländische Fahrerlaubnis nur dann haben dürfe, wenn er auch im Staat wohne, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Das Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2017, 19 S 19/17, entschied daher, dass der Versicherte den Schaden seiner Versicherung ersetzen müsse.

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