Familiengerichtliches Smartphone-Verbot für Kinder
So jetzt musste sich einmal ein Gericht mit einem Smartphone-Verbot befassen. Dem Oberlandesgericht Frankfurt lag ein Fall vor, wonach ein Solches zu beurteilen war. Mit seinem Beschluss vom 15.06.2018, 2 UF 41/18, entschied es jedoch, dass familiengerichtliche Auflagen zur Mediennutzung, auch in Form eines Smartphone-Verbots, nur dann geboten sind, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden könne. Alleine die Tatsache, dass ein Kind ein Smartphone und freien Internetzugang hat, rechtfertigt dies noch nicht.