FDP will virtuelle Gerichtsverhandlungen

die FDP-Fraktion des Bundestages hat beantragt der Bundesregierung aufzugeben, Gesetzesentwurf zur Reform des Zivilprozessrechts vorzulegen. Darin sollen verschiedene Regelungen aufgenommen werden, insbesondere die Änderung des § 128a ZPO dahingehend, dass die Videokonferenz auf Antrag einer Partei verpflichtend anzuordnen ist. Auch die Güteverhandlungen nach § 278 Abs. 2 ZPO und der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunftnach § 802f ZPO sollen somöglich sein. Auch die Allgemeinheit soll die Möglichkeit haben, die Verhandlung in einem Lifestram zu verfolgen.

Dies steht auf der Tagesordnung vom 14. Mai 2020.

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