Firmenneugründung und Umsatzsteuer-Voranmeldung
Ab 2021 keine Pflicht zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für ab 2021 gegründete Unternehmen
Es gibt neues zum Thema Umsatzsteuer und Firmenneugründung!
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Mehr InformationenRealität bei allen Firmen, die neu gegründet worden, war es bislang, dass mit Ausnahme der Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgegeben werden mussten. Der Deutsche Bundestag hat es nunmehr ermöglicht, dass hiervon abgewichen wird. Er hat das Bundesfinanzministerium dazu ermächtigt, eine entsprechende Regelung zu schaffen. Dies ist auch tatsächlich erfolgt.
Das Ministerium hat dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass Entsprechend geändert. Für Neugründungen in den Jahren 2021-2026 ist eine monatliche Abgabe nicht mehr zwangsläufig erforderlich. Im Fragebogen für die Neugründung ist der Umsatz zu schätzen. Liegt die sich daraus ergebende Steuer unter 7500 € im Jahr, bedarf es nur einer vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen. Liegt die Steuer, die für das Jahr zu schätzen ist, über 7500 € verbleibt es bei der monatlichen Abgabepflicht.
Bei dem zu schätzenden Betrag ist auch die Schätzung für das Folgejahr vorzunehmen. Die zu leistenden Umsatzsteuer ist im Verhältnis auf das Gesamtjahr hochzurechnen und dann weiß man auch bezogen auf die Grenze von 7500 € im Jahr, ob man vierteljährlich oder monatlich die Steuer abgeben muss.
Es handelt sich alles in allem um eine vernünftige Regelung zur Entbürokratisierung. Die kleinen Firmen wurden hiermit zumeist unnötige Arbeit belastet, ohne dass für den Fiskus hier eine entsprechende steuerliche Einnahmequelle geschaffen worden ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Bundesfinanzministerium für die Jahre ab 2027 verhalten wird.