Flugverspätung bei Ausfall aller Computer am Abfertigungsschalter

Wie man sich vorstellen kann, geht es hier um Flugverspätung. Bei einem Flug von New York nach London mit Anschlussziel Stuttgart fielen beim JFK Flughafen in New York alle Computer an den Abfertigungsschaltern aus. Es ergab sich eine Verspätung, die dazu führte, dass der Fluggast seinen Anschlussflug von London nach Stuttgart verpasste und er mehr als neun Stunden später ankam. Der BGH entschied diesen Fall mit Urteil vom 15.01.2019, X ZR 15/18. Er verwies darauf, dass es sich um außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechteverordnung handeln kann, wenn der Ausfall einen erhöhten Aufwand bei der Abfertigung bei den Fluggästen zur Folge hat und damit den planmäßigen Start eines Fluges verhindert. Es ist dabei im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen einem Luftverkehrsunternehmen zuzumuten sind, um zu vermeiden, dass derartige Umstände eintreten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert