Fotografieren im Vorraum einer öffentlichen Damentoilette unter Umständen erlaubt
Im Vorraum einer öffentlichen Damentoilette wurde eine vollständig bekleidete Frau fotografiert. Das LG Stuttgart entschied jedoch mit Beschluss vom 13.02.2023, 5 Qs 8/23, dass eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs im Sinne von § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht gegeben ist.