Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 verlängert

Wer es immer noch nicht geschafft hat, die Grundsteuererklärung abzugeben, kann aufatmen. Das Bundesministerium der Finanzen hat öffentlich bekannt gegeben, dass die Erklärung bis zum 31.01.2023 abzugeben ist. Damit wurde die bisherige Frist zum 31.10.2022 verlängert. Die öffentliche Bekanntmachung findet sich im Bundessteuerblatt I/2022, Seite 1448.

Über folgendes Portal können Sie mir Ihre Unterlagen zukommen lassen:

Grundsteuer Bayern – ohne Land- und Forstwirtschaft – Rechtsanwalt Dr. Übler (ra-uebler.de)

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