Gesetzentwurf zur Änderung des Musters für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen vorgelegt
Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Musters für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen vorgelegt. Die Ergebnisse der Entscheidung des EuGH C-66/19 sind darin berücksichtigt.
Viele Homepages und Belehrungen werden zu ändern sein. Abmahnungen dürften anschließend zuhauf eingehen.
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