Gewerbesteuer beim betrieblichen Schuldzinsenabzug (§ 4a EStG)

BMF Schreiben vom 05.11.2021
GZ IV C 6 – S 2144/19/10003 :008 – DOK 2021/0931514

Das BMF stellt klar, daß die abziehbaren Schuldzinsen nach § 4a EStG ohne die Gewerbesteuer berechnet werden.

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