Gleich lautende Erlasseder obersten Finanzbehörden der Länder vom 20. März 2023 – Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) – AEBew JStG 2022 –

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