Grund für Eigenbedarfskündigung entfällt – keine Räumung
Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 29.01.2019, 67 S 9/18, entschieden, dass die Weiterverfolgung einer Räumung trotz Wegfalls des Kündigungsgrundes wegen Eigenbedarfs rechtmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB ist. Selbst wenn der Kündigungsgrund bestanden hat, kommt es darauf an, ob die Kündigungsgründe weiter fortbestehen. Ist dies nicht gegeben, ist dem Räumungsanspruch gerade nicht stattzugeben.