Hauseingang darf nicht videoüberwacht werden
Das Amtsgericht Detmold hat klargestellt, dass es einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters darstellt, wenn der Vermieter am Hauseingang Videokameras anbringt. Der Mieter war daher berechtigt, die Beseitigung der Kameras zu verlangen (AG Detmold, Urteil vom 01.03.2018, 7 C 429/17).