Homeoffice-Pauschale 2020 und 2021
Anlässlich der Corona-Pandemie hat es der Gesetzgeber tatsächlich geschafft im Bundestag eine Regelung zum Homeoffice für Arbeitnehmer einzuführen.
Der Gesetzgeber hat eine Homeoffice-Pauschale von € 5,00 Kalendertäglich, höchstens € 600,00 im Jahr eingeräumt. Voraussetzung, ist das an diesem jeweiligen Tag die Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird und keine außerhalb der häuslichen Wohnung gelegene Betätigungsstätte aufgesucht wird. Die Regelung findet sich in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2, 3 EtSG.
Erläuternd muss festgehalten werden, dass sofern geringere Fahrkosten anfallen, dabei Tätigkeit zu Hause Fahrkosten in die Arbeit nicht anfallen. Der Gesamtbetrag der Werbungskosten einschließlich der Homeoffice-Pauschale muss über € 1.000,00 liegen, damit hier weitere steuerliche Vorteile tatsächlich auch ihren Niederschlag finden.