Inflationsprämien

Nun ist es raus. Arbeitgeber können ab dem 26.10.2022 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zulage von bis zu € 3.000,00 gewähren. Diese Regelung hat Einzug gefunden in das Gesetz in § 3 Nr. 11 c EStG. Dort ist geregelt, dass hier Zuschüsse oder auch Sachbezüge bis zu diesem Betrag insgesamt gewährt werden können.

Wichtig ist, dass hier die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Eine Umdeklarierung  von Lohnbestandteilen, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, ist hiermit nicht möglich.

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