Informationspflichten nach §§ 312d, 312c BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB

für den Auftrag zur Erstellung der Grundsteuer-Erklärung für Bayern ohne Land- und Forstwirtschaft

Folgende Informationen stelle ich zur Verfügung:

  1.  Leistungsinhalt
    a) Von meiner Kanzlei wird die Grundsteuererklärung für Objekte (bebaute, unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, etc.) für natürliche Personen, Personengemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften, Grundstücksgemeinschaft) und juristische Personen erstellt.
    b) Es werden nur in Bayern belegende Grundstücke ohne solche aus Land- und Forstwirtschaft angeboten.
    c) Die Daten werden online an das zuständige Finanzamt übertragen.
    d) Sie erhalten eine Abschrift der Erklärung online, auch Wunsch auch in gedruckter Form per Post.
    e) Die Erklärung wird bis zum 31.10.2022 von meiner Kanzlei eingereicht, sofern sämtliche angeforderten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden (3 Wochen vor Fristende).
  2.  Identität, Kontakt und Niederlassung:
    Rechtsanwalt Dr. Heiko Übler
    Luitpoldplatz 24
    D-92237 Sulzbach-Rosenberg
    Tel. 09661 / 53201
    Fax: 09661 / 3684
    Email: info@ra-uebler.de
    De-Mail: info@druebler.de-mail.de
  3.  Vergütung:
    Die Vergütung für die von meiner Kanzlei erbrachte Leistung in diesem Bereich berechnet sich nach § 35 RVG iVm § 24 Abs. 1 Nr 11a StBVV. Die weiteren Vergütungsvorschriften richten sich ebenfalls nach § 35 RVG iVm StBVV.

Informationspflichten nach § 312i BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB

Ich erteile folgende Hinweise:

  • Mit Absendung des Online-Formulars an meine Kanzlei kommt der Vertrag zustande
  • Der Vertragstext wird gespeichert und kann von Ihnen jederzeit angefordert werden
  • Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden.
  • Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache
  • Besondere Verhaltenskodizes existieren nicht mit Ausnahme der anwaltlichen berufsrechtlichen Vorschriften der BRAO und der BORA in der jeweils aktuell gültigen Fassung