Kein fliegender Gerichtsstand mehr bei Wettbewerbsverstößen im Internet

Endlich ist es soweit: Das Gespenst des fliegenden Gerichtsstandes ist endlich weg. Der Bundestag hat mit Wirkung zum 02.12.2020 eine Gesetzesänderung herbeigeführt: Der Gerichtsstand des Tatortes wurde bei Rechtsstreitigkeiten wegen Zuwiderhandlung im elektronischen Geschäftsverkehr oder Telemedien oder bei Rechtsstreitigkeiten zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs mit Ausnahme von Mitbewerbern endlich abgeschafft. Dies bedeutet, dass jemand, der sich einem Anspruch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgesetzt sieht, muss nicht mehr befürchten, irgendwo in Deutschland verklagt zu werden, z. B. bei dem Gericht, dass die für diesen Fall beste Rechtsprechung für den Abmahnenden hat. Endlich wird man an seinem allgemeinen Gerichtsstand diesbezüglich in Anspruch genommen. Dies bedeutet, dass man bei seinem eigenen Amts- oder Landgericht sich gegen solche Vorwürfe zur wehr setzen kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert