Keine Kündigung wegen Streit mit dem Ehemann der Arbeitnehmerin
Das
Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 30.09.2015, 2 Ca 1170/15,
hat
entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, die auf einer
Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der
Arbeitnehmerin beruht. Dieses Verschulden könne der Arbeitnehmerin nicht
zugerechnet werden.