Keine Kündigung wegen Streit mit dem Ehemann der Arbeitnehmerin

Das
Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 30.09.2015, 2 Ca 1170/15,
hat entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, die auf einer Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin beruht. Dieses Verschulden könne der Arbeitnehmerin nicht zugerechnet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert