Klagezustellung an einen Obdachlosen
Auch Obdachlose können verklagt werden. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich nun damit zu befassen. Der Obdachlose hielt sich in einer Wärmestube auf, die keine Übernachtungsmöglichkeit bietet. Wenn es sich um den Lebensmittelpunkt des Obdachlosen handelt, kann diesem auch eine Klage oder strafrechtliche Schreiben, z. B. Strafbefehle oder Ladungen, zugestellt werden (OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2018, III-1 RVs 107/18).