Konsolidierte Lesefassung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020, die zuletzt durch die Verordnung vom 28. Juli 2020 geändert worden ist
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Rechtsanwalt und Steuerberatung
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Hallo Herr Übler,
ist es nicht interessant was das RKI in ihrem Haftungsausschluss veröffentlicht?
Seite verlinkt.
Hochauchtungsvoll
Tim Zhupani
Betraf zwar die Angaben auf der Homepage, aber wirkt natürlich seltsam