Kreditaufnahme für Doppelwumms verfassungswidrig
Der Bundesrechnungshof hat sich mit der Kreditaufnahme für den sogenannten „Doppelwumms“ befasst. Das Ergebnis ist für Bundeskanzler Scholz mehr als zerschmetternd. Der 200 Milliarden Euro betragende Rettungsschirm gegen hohe Energiepreise sei verfassungswidrig. Der Bundesrechnungshof begründet seine Auffassung damit, dass das Grundgesetz eine jährliche Betrachtung der Kreditaufnahme vorschreibt.