Leistungsbewertung im Arbeitszeugnis
Das
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13,
hat
entschieden, dass bei Forderung des Arbeitnehmers auf eine bessere
Beurteilung als „befriedigend“ er entsprechende Leistungen vortragen und
beweisen muss, selbst wenn in der jeweiligen Branche überwiegend gute
oder sehr gute Endnoten vergeben werden.