Löschen von Bewertungen bei Google

Löschung von Google-Bewertungen   Das Landgericht Lübeck (Az: I O 59/17) musste sich mit einer negativen Bewertung bei Google befassen. Konkret ging es darum, dass ein Arzt eine Bewertung mit nur einem Stern erhielt, ohne dass ein Text vorhanden war. Insofern verpflichtete das Landgericht Lübeck zur Löschung, da eine Bewertung ohne Text nicht automatisch unter den Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung fällt. Ein weiterer Grund war, dass die Bewertung auch auf dem Kartendienst Google-Maps erschienen ist.   Der Arzt hat somit Recht bekommen und Google musste die 1-Sterne-Bewertung löschen.   Brauchen Sie Hilfe beim Löschen unbeliebter Bewertungen im Internet? Wenden Sie sich gerne an mich.

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