Lohnsteuerklassenwechsel von I auf II

Ab dem Kalenderjahr 2022 müssen Anträge auf Lohnsteuerklassenwechsel von Steuerklasse eins auf Steuerklasse zwei durch den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung geltend gemacht werden. Dies kann mit entsprechenden digitalen Identitätsnachweis online auf www.elster.de erfolgen. Es kann aber auch noch das Formular verwendet werden. Die Finanzverwaltung unterstützt online ausgefüllte Formulare auf:

Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (10 – Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022 mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten) (formulare-bfinv.de)

Zur Vereinfachung stelle ich das Formular mit der Anlage Kinder hier zur Verfügung – sollen weitere Ermäßigungen beantragt werden verweise ich auf obigen Link.

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