„Maskenpause an Schulen“ – BayVGH vom 11.11.2020
Der Landkreis Regensburg berichtet auf seiner Homepage:
11.11.2020 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat gestern einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen in Bayern zwar abgelehnt. Dennoch sei die entsprechende Vorschrift so auszulegen, dass für die Schülerinnen und Schüler im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands die Möglichkeit zu Tragepausen bestehen müsse. Der BayVGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Maskenpflicht zwar eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sei. Weil Schülerinnen und Schüler wegen der Schulpflicht das Tragen einer MNB aber nicht vermeiden könnten, verlange der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass ihnen während Pausen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands eine Tragepause ermöglicht werde. Eine verfassungskonforme Auslegung der Regelungen der 8. BayIfSMV mache daher diese Ausnahme von der Maskenpflicht, die bei Grundschülerinnen und -schülern auch von Kinder- und Jugendmedizinern gefordert werde und im neuen Rahmenhygieneplan für Schulen angesprochen sei, erforderlich.
Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, werde ich diese veröffentlichen.