Maskenpflicht und Attest in der Schule – der Bay VGH hat entschieden

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat nunmehr über die Massenpflicht in der Schule i.V.m. dem Attest entschieden. Es handelt sich um eine Entscheidung als Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg, von der ich bereits berichtet habe.

Der Verwaltungsgerichtshof verlangt nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose. Dies sei dem Gesundheitsschutz sowohl des Antragstellers als auch der Mitschüler und Lehrer geschuldet. Die Schule hat auch die sonderliche Verantwortung gegenüber diesem Personenkreis und auch den Eltern.

Zudem liegt das Gericht dar, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Daten aus dem Attest zu verarbeiten sind.

Auch wenn die Masken mehr als nur lästig sind, sind oberflächliche Atteste keine richtige Maßnahme, um die Beeinflussung der Gesundheit des Schülers nachzukommen. Bestehen wirklich Erkrankungen, die das Tragen einer Maske unzumutbar machen können, so müssen diese nachvollziehbar begründet sein und auch der Schule vorgelegt werden.

Heimlichtuerei und Nichtvorlage von Attesten an die Schule sind auch aus meiner Sicht sehr seltsame Methoden der Eltern.

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