Mehraufwendung für Verpflegung in der Einkommensteuererklärung
Der Gesetzgeber hat für das Kalenderjahr 2020 die Sätze für Mehraufwendung für Verpflegung nach § 9 Abs. 4a EStG erhöht. Der Pauschbetrag für den An- und Abreisetag steigt von € 12,00 im Jahr 2019 auf € 14,00 im Jahr 2020.
Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden an einem bestimmten Tag steigt der Pauschbetrag ebenfalls von € 12,00 im Jahr 2019 auf € 14,00 im Jahr 2020.
Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden konnten im Jahr 2019 € 24,00 angesetzt werden. Im Jahr 2020 sind dies € 28,00.