Mietausfallschaden in der Nebenkostenabrechnung

Einen Streit über einen mitversicherten Mietausfall infolge eines Gebäudeschadens hat den Bundesgerichtshof erreicht. Dieser entschied mit Urteil vom 06.06.2018, VIII ZR 38/17, dass die Kosten einst in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge Gebäudeschadens ebenfalls umlagefähig sind, sofern die Mietvertragsparteien die Kosten der Gebäudeversicherung im Sinne von § 2 I 3 BetrKV auf den Mieter vereinbart haben.

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