Mietreduzierung bei Corona auf 50 % – OLG Dresden
Die Problematik, dass man seine Miete weiter zahlen muss, obwohl von Seiten des Landes oder der Kreisverwaltungsbehörde coronabedingt das Ladengeschäft geschlossen wird, trifft viele Personen. Die Gewerbemieter begehren verständlicherweise die Herabsetzung der Miete. Vor dem Oberlandesgericht Dresden stritten Vermieter und ein Textilgeschäft. Das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Urteil vom 24.02.2021, 5 U 1782/20, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB vorliegt, die eine Anpassung des Mietvertrags erforderlich macht. Insofern sei eine hälftige Reduzierung der Kaltmiete für die Zeit der Schließung angemessen.
Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte dies sehen. Höchstrichterlich ist jedenfalls hier noch nichts entschieden.